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Hinweis

Die hier veröffentlichten AGB basieren zum überwiegenden Teil auf der Vorlage der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien in der Version aus dem Jahr 2006.

Kontakt

Mag. Rosa Luise Rüf MSc

Akdademische Coach und Unternehmensberaterin
Rossniser Straße 53
A-6820 Frastanz

+43 (0) 5522 20306
+43 (0) 650 770 3 770
ruef@ccs-integral.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen und Geltungsbereich

1.1 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Dr.Stephan xxx, kurz "Auftragnehmer", gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz "AGB".

1.2 Anwendbar ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses auf www.stephanxxx.at veröffentlichte Fassung der AGB.

1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers bzw. Teile davon sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall der bestehenden oder eintretenden Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, berührt diese Unwirksamkeit die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang eines Auftrages und Vertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer ist zur höchstpersönlichen Auftragserfüllung verpflichtet; nach Zustimmung des Auftraggebers ist er jedoch berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Entlohnung des Dritten erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch den Auftragnehmer und es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während dieser Geschäftsbeziehung sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach deren Beendigung keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichtengegenüber dem Auftraggeber  bedient hat. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die betrieblichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz oder an einem anderen Ort seiner Wahl ein ungestörtes und dem Fortgang des Auftrages förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei Nachfrage auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst nach Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass in den gesetzlich vorgesehenen Fällen seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete ArbeitnehmerInnenvertretung (Betriebsrat, Personalvertretung) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dessen Tätigkeit informiert werden.

4. Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung des Dritten bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung eines Dritten.

5. Berichte

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anfrage über den Arbeitsfortschritt Bericht zu erstatten.

5.2 Nach Vereinbarung erhält der Auftraggeber je nach Art des Beratungsauftrages in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages einen Schlussbericht.

5.3 Für die Erstattung von Berichten gelten die jeweils vereinbarten Honorarsätze.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Auftrag umfassten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Dennoch ist nach einer unberechtigten Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten ausgeschlossen.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Ein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die von den vom Auftragnehmer beigezogenen Dritten verschuldet werden.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von dieser Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich zur Erledigung des Auftrages bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen werden.

9.6 Der Auftragnehmer ist bei ordentlichen Mediationsverfahren nach dem österreichischen Zivilrechts-Mediations Gesetz zudem an die Bestimmungen zur Verschwiegenheit für eingetragene MediatorInnen gebunden.

10. Honorar und Storno

10.1 Der Auftragnehmer erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

10.3 Bei der Auftragserfüllung anfallende Barauslagen, Spesen, Kosten für Unterkunft etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu ersetzen. Erforderliche Reisen des Auftragnehmers werden ab Wohnort des Auftragnehmers mit Kilometergeld in Höhe von EUR 0,50 für KFZ / Bahnkarte 1. Klasse / Flugticket economy / Kosten für Taxi abgegolten, es sei denn, es ist ausdrücklich anderes vereinbart.

10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderlich werdende Verschiebungen von bereits fix vereinbarten Terminen so früh wie möglich mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Beim Entfall von fix vereinbarten Terminen innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, als Ersatz für den Verdienstausfall 60% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Beim Entfall von fix vereinbarten Terminen innerhalb 3 Wochen vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, als Ersatz für den Verdienstausfall 80% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Angefallene Auslagen im Zusammenhang mit dem Entfall von fix vereinbarten Terminen werden in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form als .pdf zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet mit dem Abschluss des Auftrages.

12.2 Dessen ungeachtet kann der Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, anzusehen

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu zu machen und Änderungen umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Im Falle von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist vor Anrufung des Gerichtes jedenfalls der Versuch der Beilegung des Konfliktes durch Mediation im Ausmaß von zumindest zwei Sitzungen zu unternehmen.


Update: 10.Fri-Aug 2018 (17:23)   today: 21.11.2024